1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der VOM WEGE GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der VOM WEGE GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. 


Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der VOM WEGE GmbH anzuzeigen. 


Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. 
 
2. Angebot, Angebotsunterlagen  
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen. 
 
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge  
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: 

- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
- der beanstandete Fehler auf Fehlbedienung zurückzuführen ist und somit keine Reparatur notwendig ist, 
- der Kunde durch eigene Hand einer sachgemäßen Durchführung im Weg stand, 
- ein benötigtes Ersatzteil nicht verfügbar ist und nicht mit angemessenem Aufwand bereitgestellt werden kann, 
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, 
- der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.  
 
4. Webdesign 4.1 Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht 
Der Kunde übernimmt für von ihm bereitgestellte Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.). die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt VOM WEGE GmbH von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei. 
Der Kunde erhält für alle beauftragte Entwurfs-und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos, Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen geregelt werden. 
Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten von VOM WEGE GmbH (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Copyright auf alle durch VOM WEGE GmbH erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner. Jede Nachahmung –auch von Teilen –ist unzulässig
 
4.2 Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden 
Der Kunde verpflichtet sich, den Webdesigner bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind. 
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kundenmaterialien haftet VOM WEGE GmbH nicht. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch den Webdesigner verantwortlich. 
Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte. 
Der Kunde verpflichtet sich, VOM WEGE GmbH von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 
Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann der Webdesigner nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. vertreten müssen des Webdesigners, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln. 
Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde. 
 
5. Programmierleistungen
Bei der Beauftragung mit der Anpassung von Office-Anwendungen oder sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, der Durchführung von Migrationen oder ähnlichen Leistungen treffen die Parteien über den genauen Inhalt der geschuldeten Leistung eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche für die Bestimmung der Leistung und der für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Informationen unaufgefordert vollständig und in rechtmäßiger Form zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen sämtliche fachlichen Ansprechpartner schriftlich mit Kontaktadresse, E-Mail-Anschrift und Telefonnummer zu benennen.  
Dabei hat der Kunde das von ihm gewünschte Anforderungsprofil genau vorzugeben und alle von ihm zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Punkte vollständig und umfassend zu benennen. 
Sämtliche Urheberrechte an unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein der VOM WEGE GmbH zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke. Eine anderweitige Verwertung der Programmierleistungen insbesondere die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen.
 
6. Fristen für Lieferungen/Verzug/Termin-Absage  
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. 
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 Prozent berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unberührt.
Für fest geplante Termine bei Nicht-Service-Kunden (Auftraggeber) muss eine eventuelle Termin-Absage des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sonst wird eine Ausfallzeit-Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt.  
 
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der VOM WEGE GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der VOM WEGE GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der VOM WEGE GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der VOM WEGE GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die VOM WEGE GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die VOM WEGE GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der VOM WEGE GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die VOM WEGE GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der VOM WEGE GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der VOM WEGE GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. 
 
8. Sachmängelhaftung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:  
Diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist-ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer -einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. 
Der Auftraggeber hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern.
Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.  
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht worden ist.
 
9. Preise  
Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag von uns genannten Preise. 
Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. An die vertraglich vereinbarten Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. 
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch VOM WEGE GmbH sowie die Anleitung und Schulung von Personal des Kunden erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. 
Fracht, Verpackung und Wegkosten werden gesondert berechnet.
Die Abrechnung von Arbeiten nach Zeitaufwand erfolgt grundsätzlich aufgerundet nach den bei VOM WEGE GmbH üblichen Serviceeinheiten (15 Minuten). 
 
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Warenlieferung, Software, Reparaturen, Hotline, Installationen und Einweisungen sind, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, fällig ohne jeden Abzug nach 7 Tagen netto.
 
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als Gerichtsstand –unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben – unser Firmensitz vereinbart. 
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort 
 
REGELUNGEN ZUM HOSTING

Hosting
Beim Hosting überlassen wir gemäß der vertraglich vereinbarten technischen Spezifikation dem Kunden Speicherplatz (auch Webspace genannt) entweder

(1) auf einem oder mehreren Servern, deren Leistungen auch von Dritten genutzt werden 

oder

(2) auf dedizierten Servern, die nicht für Dritte zur Verfügung stehen.

Die Server können von Dritten betrieben werden. Der Kunde kann auf dem Speicherplatz Inhalte ablegen.



Der Server ist an das Internet angebunden, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden können. Unsere Leistungen bei der Übermittlung der Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und dem Server, auf dem der Speicherplatz überlassen wird.

Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr hinter dem Übergabepunkt ist uns nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Übermittlung der Daten vergütungspflichtig. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der Anzahl aller mit den im Vertrag in Verbindung stehenden übertragenen Daten, wie z. B. Abruf von Internetseiten, Mails, Downloads, Uploads (auch Traffic genannt).



Wir gewährleisten eine 99,99 prozentige Verfügbarkeit des Servers im Jahresmittel bis zur Übergabe an das Internet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen.

Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung den Server nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung des Servers in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder- Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.



Wir sind berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche oder geänderte Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch uns zu gewährleisten, so werden wir dem Kunden diese zusätzlichen oder geänderten Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird.

Erklärt der Kunde nicht innerhalb der sechs Wochen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, d. h. fünf Tage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen anpassen wird, haben wir das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.



Wir geben dem Kunden die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server, soweit vertraglich vereinbart. Hierzu wird dem Kunden ein Benutzername und Passwort gegeben, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann, bei Vertragsabschluss erfolgt dies via Secure File Transfer Protocol (SFTP). Der Kunde ist für das Übertragen der eigenen Internetseiten auf den Server selbst verantwortlich.



Der Kunde ist nicht berechtigt, den Server über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen.

Soweit vereinbart, erbringen wir für den Kunden E-Mail-Dienste. Diese Dienste umfassen das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Kunden gerichteten E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Kunde an von ihm benannte Empfänger versenden möchte. Unsere Pflichten beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden zu übermittelnden E-Mails und die Übergabe dieser E-Mails an das Internet an einem von uns bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet.

Entsprechend besteht die Leistung hinsichtlich der an den Kunden gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt zum Internet und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden. Der dem Kunden bereitgestellte Speicherplatz ist beschränkt und wird vertraglich festgelegt. Wird durch eingehende E-Mails der vertraglich vereinbarte Speicherplatz überschritten, sind wir berechtigt, diese E-Mails abzulehnen. Wir können außerdem E-Mails ablehnen, wenn sie eine vertraglich vereinbarte Größe überschreiten und/oder Viren, trojanische Pferde, Schadsoftware enthalten und/oder es sich um massenhaft versande E-Mails handelt.

Der Kunde wird über die Ablehnungen nicht unterrichtet. Wir sind berechtigt, E-Mails zu löschen, wenn der Kunde sie in den Papierkorb verschoben hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir nicht verpflichtet, E-Mails zur Verfügung zu stellen und können E-Mails ohne weitere Mitteilung löschen.



Der Kunde ist verpflichtet, keine E-Mails mit Werbung zu versenden, ohne dass ihm die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Dies gilt insbesondere bei massenhaft versandten E-Mails (sogenanntes „Spamming“). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind wir berechtigt, den E-Mail-Versand zu unterbinden. Darüber hinaus ist der Kunde unverzüglich zur Unterlassung, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung gem. Ziffer 16.1. verpflichtet.

Ein Verstoß berechtigt uns außerdem zur außerordentlichen Kündigung.

Soweit Vertragsgegenstand ein digitales Zertifikat ist, wie z. B. ein SSL-Zertifikat oder ein TLS-Zertifikat, übernehmen wir im Auftrag und im Namen des Kunden den Abschluss des Vertrages über das digitale Zertifikat mit dem jeweiligen Zertifikatsaussteller. Wir haben auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass das für den Kunden beantragte Zertifikat zugeteilt wird oder nach Zuteilung Bestand hat.
 
Pflichten des Kunden beim Hosting 
Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern, deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet.

Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Unsere sonstigen Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung.



Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die von ihm auf unseren Systemen eingesetzten oder genutzten Anwendungen oder abgelegten Daten, insbesondere die auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte, sicher und aktuell zu halten, sodass der Betrieb, die Integrität und die Sicherheit unserer Infrastruktur sowie Systeme jederzeit gewährleistet werden können.



Sperrung der Anbindung zum Internet 
Wir sind berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder von Ermittlungen staatlicher Behörden. Wir sind berechtigt, außerdem die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz Viren, trojanische Pferde oder Schadsoftware enthält und/oder falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz durch ein Ereignis von außen, z. B. durch DDoS-Attacken, beeinträchtigt wird und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit unserer IT beeinträchtigt wird.



Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber wir die Möglichkeit hatten, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder der Grund der Sperrung entfallen ist.



Soweit die Inhalte auf dem von uns dem Kunden überlassenen Speicherplatz urheberrechtlich geschützt sind, räumt er uns die folgenden Rechte ein: Der Kunde räumt uns das Recht ein, die von ihm auf den von uns zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie wie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.



Soweit sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet, sind wir ebenfalls berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen.

Von einer Sperrung unberührt bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.



Datensicherung beim Hosting
Soweit eine Datensicherung oder ein Backup zwischen den Parteien vereinbart wird, wird eine tägliche automatische Sicherung der Daten auf dem Server durchgeführt. Soweit die Server verfügbar sind, erfolgt eine Datensicherung, die eine Wiederherstellung der Daten mit einem Stand ermöglicht, der jeweils nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, die Datensicherungen aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Daten auf den Server.



Vergütung
Die Vergütung wird jeweils jährlich oder monatlich, je nach Vereinbarung, im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.



Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vereinbarung über das Hosting mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung über das Hosting mit einer Frist von 30 Tagen und die Vereinbarung über die Registrierung einer Domain sowie über ein SSL-Zertifikat mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.



Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn uns ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist.

Nach Vertragsbeendigung besteht keine Verpflichtung, E-Mails und vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegte Inhalte zu speichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können wir E-Mails und Inhalte löschen.



Mängelhaftung und Haftung
Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.



Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.

Mängelansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Regelungen, spätestens in sechs Monaten nach Beendigung der Vereinbarung über das Hosting.



Erfüllungsort
Erfüllungsort beim Hosting ist der Standort der Server.
 
REGELUNGEN ZUM REGISTRIEREN VON DOMAINS


Domain-Registrierung
Wir übernehmen im Auftrag und im Namen des Kunden die Registrierung der im Vertrag aufgeführten Domain bei der für die jeweilige Domain jeweils zuständigen Vergabestelle gem. nachfolgendem Absatz.



Die Domains werden je nach ihrer Endung von unterschiedlichen Organisationen (im Folgenden: Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Bei einer Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage ihrer Registrierungsbedingungen zustande. Wir sind frei, die Registrierung der Domain direkt bei der Vergabestelle oder über Dritte durchzuführen. Der Kunde wird Inhaber der Domains. Der Kunde beauftragt uns, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle oder dem Dritten abzugeben. Den Erfolg der Anmeldung, d. h. die tatsächliche Registrierung der Domains schulden wir nicht. Wir haben keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Wir können daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragten Domains tatsächlich zugeteilt werden.



Wir prüfen nicht, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domains für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domains verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domains Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.

Wir sind für die Dauer des Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle für die vertragsgegenständlichen Domains.



Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Domain verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung und vor dem Erwerb der Domain zu prüfen, ob die Registrierung Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von uns, insbesondere zur Sperrung der Domain, bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung.



Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die Domain erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, in zumutbarem Umfang mitzuwirken.



Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung über die Domain mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.

Soweit wir verpflichtet sind, eine Domain freizugeben, so besteht diese Verpflichtung erst dann, wenn der Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.



Soweit wir für den Kunden die Registrierung einer Domain übernommen haben, bleibt das zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehende Vertragsverhältnis über die Domain auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns bestehen, soweit der Kunde nicht auch gegenüber der Vergabestelle kündigt.
 
BEREITSTELLUNG VON SOFTWARE


Bereitstellung von Software
Soweit vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeichnet) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird.

Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Software für mobile Geräte beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z. B. in einem App Store) ein.

Wir werden die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version der zu überlassenen Software besteht jedoch nicht. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Wir werden den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so werden wir diese dem Kunden ersetzen.



Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software in dem vereinbarten Umfang auf dem Server selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde wird nicht Eigentümer der Software oder von Datenträgern, ihm wird die Software lediglich zum Gebrauch bereitgestellt.



Unentgeltlich von uns zur Verfügung gestellte Leistungen können wir jederzeit einstellen, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

Der Grad der Verfügbarkeit bei Software, die wir auf einem Server über Telekommunikationsnetze bereitstellen, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit der bereitzustellenden Software am Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Wir gewährleisten eine 99,99 prozentige Verfügbarkeit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung die bereitgestellte Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der bereitgestellten Software in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.



Speicherplatz
Wir schulden die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur , soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wir führen eine Datensicherung von Daten nur durch, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.



Sperrung und Datensicherung
Die Regelungen zur Sperrung der Anbindung zum Internet gemäß Ziffer 17 und zu Datensicherung gemäß Ziffer 18 gelten entsprechend.



Vergütung
Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.



Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung zur Bereitstellung von Software mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.



Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist.



Soweit bei der Bereitstellung von Software Vertragsgegenstand auch die Überlassung von Speicherplatz auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server ist, werden wir mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Aufforderung des Kunden eine Kopie der von dem Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Daten herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Server abgelegt sind. Wir werden die auf dem Server abgelegten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.



Mängelhaftung und Haftung
Für Mängel, die bereits bei Bereitstellung der Software und/oder Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.



Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.



Erfüllungsort
Erfüllungsort ist bei der Bereitstellung von Software am Standort der Server.
 
Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.